Rechnungslegung und Registrierkasse

Sie erstellen Rechnungen oder Honorarnoten, welche dann bar bezahlt werden? Auch dabei muss die Registrierkassenpflicht erfüllt werden. Veronika Nagy von AlphaBill stellt eine Lösung für die Rechnungsleger vor.

Die Registrierkasse – oder „Resignierkasse“, wie sie oft scherzhaft genannt wird – sorgt in Österreich seit 2015 für Gesprächsstoff. Die Registrierkassenpflicht mit elektronischer Signatur wurde zunächst um ein Jahr verschoben, was zu einigen Unklarheiten führte. Seit 2017 ist die Registrierkasse nun fixer Bestandteil des Geschäftsalltags. Auch wenn sie nicht überall beliebt ist, bietet sie dennoch Vorteile – zum Beispiel die Möglichkeit, Kassenbelege digital, etwa per E-Mail, zu versenden, sodass kein Beleg mehr verloren geht.

Barzahlung: Ein Problem für Rechnungsleger

Das Problem für Rechnungsleger ist aktuell, dass Rechnungen nun einmal auch gerne bar bezahlt werden. Da die Registrierkassenpflicht (lt. BAO) unabhängig von der Rechnungslegung (lt. UStG) ist, können nun Bar-Rechnungen nicht mehr einfach als „Bar bezahlt“ markiert werden – sondern müssen auch alle Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) erfüllen (Signatur, QR-Code, Meldung der Kasse in FinanzOnline, …).

Wird also eine Rechnung ausgestellt und bar bezahlt, so muss zusätzlich zur Rechnung ein RKSV-konformer Beleg über die Barzahlung ausgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Zusammenhang des Belegs der Barzahlung und der Rechnung verständlich und nachvollziehbar ersichtlich ist. Das erfordert Genauigkeit und Konzentration.

Die Lösung: obono & AlphaBill

Es existiert jedoch eine einfache aber geniale Lösung: die Kooperation von obono und AlphaBill ermöglicht es nun den Spagat zwischen regulärem Rechnungen schreiben und der Registrierkasse zu überbrücken.

Rechnungen (eingehende und ausgehende) verwaltet man mit Alphabill und für Bargeschäfte verwendet man die obono-unterstützte AlphaPay Registrierkasse.

Typischer Fall: Ein Teil der Dienstleistung wird im Voraus per Überweisung bezahlt, die Restzahlung erfolgt bar. Man hat eine Rechnung geschrieben und braucht für den Restbetrag aber einen Kassenbeleg, dann ist das bei AlphaBill in Kombination mit AlphaPay mühelos möglich. Im umgekehrten Fall ist es natürlich genauso einfach.

Also: nicht verzagen! AlphaBill und obono fragen.

Bereit für die Vorteile von obono?

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