Von A wie App bis Z wie Zertifikat – Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Registrierkasse zusammengetragen und beantwortet.
Alle Belege erhalten eine digitale Signatur, dadurch werden sie manipulationssicher. Diese ist im aufgedruckten QR-Code enthalten. Mit Hilfe dieser Signatur ist es möglich, Veränderungen in den Aufzeichnungssystemen zu erkennen. Grundlage dieses Manipulationsschutzes ist ein Zertifikat eines Vertrauensdienstanbieters, wie z.B. A-Trust.
Ein Zertifikat ist die Grundlage des Manipulationsschutzes. Das Zertifikat wird von obono für Sie bereitgestellt – Sie brauchen sich also um nichts kümmern.
Ja, obono gibt es auch als App für Android und iOS.
Zur Erfüllung der Registrierkassenpflicht ist die Signatur der Barumsätze verpflichtend. Um eine Signatur rechtskonform erstellen zu können, ist ein Zertifikat eines Vertrauensdienstanbieters (z.B. A-Trust) notwendig. Die Kosten für die Zertifikate finden Sie auf unserer Kostenübersicht.
Sie benötigen einen aktuellen, modernen Browser wie Google Chrome, Safari oder Firefox. Diese Browser sind für alle Betriebssysteme erhältlich, mit der Ausnahme von Windows Phone. Sollte Ihr Browser nicht den Anforderungen von obono entsprechen, erhalten Sie eine Warnung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr System von obono unterstützt wird, können Sie unsere kostenlose Testversion starten und ausprobieren.
obono ist eine plattformunabhängige Web-Applikation die im Web-Browser läuft und kann damit mit jedem Betriebssystem verwendet werden. obono kann auch parallel auf mehreren Geräten mit unterschiedlichen Betriebssystemen genutzt werden. Praktisch überall wo auch ein Web-Browser läuft. Mehr Infos dazu in unserer Funktionsübersicht.
Das optimale Gerät hängt von Ihrem Arbeitsalltag ab. Sie müssen sich mit dem Gerät und dessen Bedienung wohl fühlen. Für den mobilen Einsatz empfehlen wir Smartphones oder Tablets mit einer aktuellen Android-Version, z.B. Android 6.0.
Nein für obono müssen Sie nichts installieren. Die Kasse wird einfach im Browser gestartet. Nach dem ersten Start ist obono danach auch offline verfügbar und kann bei Internet-Ausfällen die Eingaben automatisch nachbuchen. Sie müssen sich hier um nichts kümmern.
obono ermöglicht Ihnen die Übermittlung ihres Belegs in elektronischer Form. Sie können Ihre Belege daher mittels E-Mail, SMS, Facebook, Twitter oder WhatsApp an Ihre Kunden weitergeben. Sie haben bei unserer Registrierkasse also keine zusätzlichen Kosten für einen Bondrucker und schonen auch noch die Umwelt. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Beschreibung der papierlosen Registrierkasse.
Ja, obono kann mit verschiedensten Druckern und Drucker-Konfigurationen umgehen. Es werden Epson- und STAR-kompatible Drucker unterstützt, wie z.B. von den Herstellern Epson, Bixolon, Star und noch vielen mehr. Alle Infos zum Thema Drucken finden Sie auf unserer Funktionseite Drucken mit obono.
Ja, diese Art der Belegerteilung ist anerkannt. Das BMF hat diesbezüglich folgendes im Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vom 12.11.2015 festgehalten:
Ein elektronischer Beleg iSd § 132a Abs. 1 BAO ist ein Beleg, der in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen bzw. unmittelbar für den Leistungsempfänger verfügbar ist (vgl. § 11 Abs. 2 UStG 1994). Er kann zB mittels Email, als Email-Anhang oder Web-Download, in einem elektronischen Format (zB als PDF- oder Textdatei), aber auch in einem strukturierten Dateiformat (zB xml) ausgestellt werden. Der Beleg muss tatsächlich in den Verfügungsbereich des Belegempfängers gelangen. Ob dies elektronisch oder in Papierform erfolgt, bleibt dem Belegaussteller überlassen. Die Übermittlung ist eine Bringschuld des Unternehmers, eine bloße Einräumung der Möglichkeit des Ansehens und Abfotografierens des auf einem Bildschirm angezeigten Beleginhaltes erfüllt nicht die Belegerteilungspflicht. Eine spezielle Form der elektronischen Übertragung ist nicht vorgeschrieben. Ob die Übertragung in den Verfügungsbereich des Belegempfängers durch Aktivität des Leistungserbringers oder des Leistungsempfängers erfolgt, ist für die Erfüllung der Belegerteilungspflicht unerheblich. Diese Art der Belegerteilung ist im elektronischen Aufzeichnungssystem zu dokumentieren.
Quelle: http://findok.bmf.gv.at/
Ja, natürlich! obono kann vom selben Benutzer ohne Einschränkungen zeitgleich von mehreren Geräten bedient werden. Wenn Sie wissen möchten, welcher Ihrer Mitarbeiter wann welche Belege erfasst hat, können Sie bei uns zusätzliche Benutzer bestellen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Funktionsumfang der Benutzer einzuschränken.
Ja, wir können Ihr Benutzer-Kontingent einfach und schnell an Ihre Wünsche anpassen. Teilen Sie uns die Anzahl der benötigten Benutzer per E-Mail oder Telefon mit und wir schalten Ihre Benutzer innerhalb weniger Minuten frei.
Grundsätzlich ermöglicht es obono auch offline Belege zu erteilen. Sollte das Internet einmal ausfallen, lässt obono Sie nicht im Stich und Sie können weiterhin Ihrer Belegerteilungspflicht nachkommen. Besteht keine Internetverbindung, können Sie Belege erstellen. Diese weisen allerdings eine Information über die fehlende Signatur auf. Sobald die Internetverbindung wieder verfügbar ist, werden die Belege von obono automatisch im Sinne des Gesetzgebers verarbeitet und signiert. Sie sollten jedoch regelmäßig darauf achten, dass obono mit dem Internet verbunden ist.
Sehr, sehr viele! Sie werden in der Praxis die größtmögliche Anzahl von Belegen sehr wahrscheinlich nicht erreichen. Die konkrete Anzahl hängt von Ihrem Browser, Ihrem Betriebssystem und Ihrem verfügbaren Speicherplatz ab.
Alle Daten werden von uns in Rechenzentren in Frankfurt und Amsterdam gespeichert.
Das Datenerfassungsprotokoll (DEP bzw. DEP7) beinhaltet die für das Finanzamt relevanten Daten der Kasse. Im Falle einer spontanen Kontrolle, die sogenannte Kassennachschau, können Sie hier die Daten der letzten 3 Monate downloaden und dem prüfenden Organ übergeben.
Ja, mit unserem Partner SumUp können elektronische Zahlungen direkt aus obono durchgeführt werden. Alle Infos zu obono und SumUp finden Sie in unserer Funktionsbeschreibung zur Bankomat- und Kreditkartenzahlung.
Wir haben uns entschieden ein faires, transparentes Bezahlmodell zu wählen ohne versteckte zusätzliche Kosten für zukünftige Updates. So wissen Sie jederzeit, welche Kosten auf Sie zukommen und werden nicht von hohen Telefonrechnungen oder überraschenden Zertifikats- oder Update-Kosten überrumpelt.
obono erledigt im Hintergrund viele Aufgaben für Sie vollautomatisch. Damit müssen Sie sich keine Gedanken um diese lästigen Dinge machen – und sparen sich somit viel Zeit und Nerven. Im Nutzungsentgelt für obono ist folgendes enthalten:
Mehr Infos zu den Kosten von obono finden Sie in unserer Kostenübersicht.
Nein, dieses Gerücht ist falsch. Es wird nur einmal jährlich die ordnungsgemäße Meldung der Registrierkasse in FinanzOnline geprüft. Dies geschieht durch die automatische Prüfung des Jahresbeleges.