Rechnungslegung und Registrierkasse

Sie erstellen Rechnungen oder Honorarnoten, welche dann bar bezahlt werden? Auch dabei muss die Registrierkassenpflicht erfüllt werden. Veronika Nagy von AlphaBill stellt eine Lösung für die Rechnungsleger vor.

Die Registrierkasse, oder Resignierkasse, wie sie gerne genannt wird, sorgt in Österreich seit 2015 für viel Wirbel. Dann hat aber Österreich das typisch österreichische getan, und die Registrierkassenpflicht mit elektronischer Signatur um ein Jahr verschoben. In dieser Zeit hat mehr Unklarheit geherrscht als sonst was. Aber seit dem Jahr 2017 ist es endlich soweit. Die Registrierkasse ist da, muss sein, alle hassen sie und doch: es gibt auch Vorteile. Zum Beispiel kann man sich die Kassenbelege per Email schicken lassen, was bedeutet, dass nie wieder ein Beleg verloren geht.

Barzahlung: Ein Problem für Rechnungsleger

Das Problem für Rechnungsleger ist aktuell, dass Rechnungen nun einmal auch gerne bar bezahlt werden. Da die Registrierkassenpflicht (lt. BAO) unabhängig von der Rechnungslegung (lt. UStG) ist, können nun Bar-Rechnungen nicht mehr einfach als „Bar bezahlt“ markiert werden – sondern müssen auch alle Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) erfüllen (Signatur, QR-Code, Meldung der Kasse in FinanzOnline, …).

Wird also eine Rechnung ausgestellt und bar bezahlt, so muss zusätzlich zur Rechnung ein RKSV-konformer Beleg über die Barzahlung ausgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Zusammenhang des Belegs der Barzahlung und der Rechnung verständlich und nachvollziehbar ersichtlich ist. Das erfordert Genauigkeit und Konzentration.

Die Lösung: obono & AlphaBill

Es existiert jedoch eine einfache aber geniale Lösung: die Kooperation von obono und AlphaBill ermöglicht es nun den Spagat zwischen regulärem Rechnungen schreiben und der Registrierkasse zu überbrücken.

Rechnungen (eingehende und ausgehende) verwaltet man mit Alphabill und für Bargeschäfte verwendet man die obono-unterstützte AlphaPay Registrierkasse.

Typischer Fall: Ein Teil der Dienstleistung wird im Voraus per Überweisung bezahlt, die Restzahlung erfolgt bar. Man hat eine Rechnung geschrieben und braucht für den Restbetrag aber einen Kassenbeleg, dann ist das bei AlphaBill in Kombination mit AlphaPay mühelos möglich. Im umgekehrten Fall ist es natürlich genauso einfach.

Also: nicht verzagen! AlphaBill und obono fragen.

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